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Lockerungen der Corona-Beschränkungen in NRW

Wann dürfen Kneipen, Restaurants und Shops wieder öffnen?

Es gibt gute Nachrichten und endlich ein Licht am Ende des Corona-Tunnels. Denn in Nordrhein-Westfalen haben sich in den letzten Wochen deutlich weniger Menschen mit dem Coronavirus angesteckt. Bedeutet: die Sieben-Tage-Inzidenz in NRW sinkt rapide und stetig. So verzeichnen immer mehr Städte und Kreise eine Inzidenz unter der kritischen Marke von 100.

Als Antwort auf die sinkenden Infektionszahlen lockern viele Regionen kontrolliert die strengen Corona-Beschränkungen. Darunter auch die Bestimmungen für Gastronomie und Handel. Somit kannst Du dich nun also endlich wieder auf einen Besuch in deinem Lieblingsrestaurant freuen. Auch ein frisch gezapftes Bier in einem der idyllischen Biergärten sollte ab dem 20. Mai 2021 vielerorts wieder möglich sein. Doch welche Corona-Regeln gelten dann in NRW für Restaurants, Kneipen und Cafés?

Anpassung der Corona-Beschränkungen für Gastronomie und Handel

Laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung vom 15. Mai 2021 dürfen Hotels, Außengastronomie und Einzelhandel endlich wieder ihre Türen öffnen. Dabei ist die Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 nicht das einzige Kriterium, das erfüllt werden muss. Wer ohne Termin ganz in Ruhe Shoppen oder Essen gehen möchte, muss entweder einen negativen Corona-Test, den Nachweis über eine abgeschlossene Impfung oder eine vollständige Genesung vorweisen können.

Was muss ich mitbringen?

Wer schon seit mindestens zwei Wochen vollständig geimpft ist, hat es leicht. Für Deinen Besuch im Restaurant oder Hotel musst du einfach nur deinen gelben Impfpass vorzeigen. Auch eine entsprechende Bescheinigung des Impfzentrums reicht aus. Wer hingegen eine Corona-Infektion hinter sich hat, benötigt lediglich einen Nachweis für den positiven PCR-Test. Aber Vorsicht: der positive PCR-Test darf mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegen.

Du kannst weder eine vollständige Corona-Impfung noch eine genesene Infektion vorweisen? Für alle, die sich trotzdem ins Café setzen wollen, gilt die inzwischen hinlänglich bekannte Testpflicht. Bescheinigungen über einen höchsten 48 Stunden alten, negativen Corona-Test werden akzeptiert. Allerdings nur wenn sie aus einem kommunalen Testzentrum oder einer Apotheke stammen. Dabei sind Kinder bis zum Schuleintritt von der Testerfordernis ausgenommen.

Wie sieht es mit der restlichen Freizeitgestaltung aus?

Neben Gastronomie und Handel sollen auch Open Air Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen wieder erlaubt werden. So kannst Du dich also auch wieder auf Konzerte unter freiem Himmel oder Outdoor Ausstellungen freuen. Des Weiteren öffnen Freibäder für das reine Schwimmen. Die Benutzung der Liegewiesen, Rutschen und Sprungbretter bleibt weiterhin untersagt.

Das NRWHITS Team wünscht Dir viel Spaß und bleib gesund!

 


19. Mai 2021