Bundestagswahl 2021
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Bundestagswahl 2021

Am Sonntag gehen wir wählen

Am 26. September ist es wieder soweit: in Deutschland wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt. Nach 16 Jahren wird Angela Merkel das Kanzleramt verlassen. Die Bundestagswahl 2021 findet am Sonntag ab 08:00 Uhr statt. Wahlberechtigte, die nicht per Briefwahl ihre Stimmen verteilt haben, können in den zahlreichen Wahllokalen bis 18:00 Uhr ihre Kreuze setzten. Doch wer ist eigentlich alles wahlberechtigt? Wo ist der Unterschied zwischen Briefwahl und Wahllokal? Und wie wird eigentlich das Ergebnis ermittelt?

Bin ich wahlberechtigt?

Bei der Bundestagswahl werden alle vier Jahre die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Wählen dürfen dabei alle, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Des Weiteren müssen Wahlberechtigte mindestens drei Monate in Deutschland wohnen und dürfen logischerweise nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Erfüllst Du all diese Voraussetzungen, steht dir das aktive Wahlrecht zu. Somit bist Du automatisch im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen.

Das Wahlsystem

Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Sprich einer Personenwahl, die mit einer Verhältniswahl verbunden ist. Die Wähler:innen haben hierbei zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird der oder die Abgeordnete des Wahlkreises per Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Hälfte des Stimmzettels abgegeben. Die Zweitstimme wählt im Gegensatz dazu die Landesliste einer Partei und wird auf der rechten Hälfte des Stimmzettels angegeben.

Sind alle Stimmen abgegeben und durch die Wahlhelfer ausgezählt wird das Ergebnis der Bundestagswahl ermittelt. Hierbei stellt sich heraus wie die Sitze im Bundestag verteilt werden und wer Nachfolger:in von Bundeskanzlerin Angela Merkel wird.

Briefwahl oder Wahllokal?

Hierzulande kann man in allen Bundesländern frei entscheiden, ob man an der Bundestagswahl via Briefwahl oder vor Ort im Wahllokal teilnehmen möchte – so auch in NRW. Ohne Vorlage eines Grundes können Wahlberechtigte bei ihrer Gemeinde eine Briefwahl beantragen. Diese enthält einen Wahlschein sowie einen Stimmzettel. Die Beantragung erfolgt entweder persönlich oder schriftlich via Post oder E-Mail. Mittlerweile steht auf einer Vielzahl der Wahlbenachrichtigungen auch ein persönlicher QR-Code zur Beantragung per Smartphone.

Die Wahl per Brief findet wie auch die Wahl im Lokal allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim statt. Nach dem Ausfüllen des Stimmzettels wird dieser in den blauen Stimmzettelumschlag gesteckt und anschließend zu geklebt. Nachdem die eidesstattliche Erklärung unterschrieben wurde, werden Wahlschein und Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt und versandt. Innerhalb Deutschlands kann der Wahlbrief unfrankiert versendet werden.

Info: Einsendeschluss für den Antrag auf Briefwahl ist Freitag, der 24. September bis 18:00 Uhr. Außerdem muss die ausgefüllte Briefwahl am 26. September bei der angegeben Adresse vorliegen.

Der Wahlsonntag

Wer seine Stimmen im Wahllokal abgeben möchte, muss zuerst den Weg zum richtigen Wahllokal finden. Die entsprechende Adresse befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung. Mit dem beigefügten Wahlschein kannst Du zusammen mit wahlberechtigten Familienmitgliedern aus dem gleichen Haushalt wählen gehen. Wichtig ist daran zu denken sowohl Wahlbenachrichtigung als auch Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten.

Im Wahllokal angekommen erhältst Du vom Wahlvorstand einen Stimmzettel. Dieser wird in der Wahlkabine unbeobachtet ausgefüllt und im Anschluss in die Wahlurne geworfen. In der Wahlkabine ist, mit Ausnahme von Kleinstkindern oder Hilfspersonen, keine Begleitung gestattet. Auch das Fotografieren oder Filmen ist streng untersagt.

Info: Das Tragen von Masken (FFP2, OP- oder Alltagsmaske) ist im Wahllokal verpflichtend. Bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, noch bis zum Wahltag um 15:00 Uhr die Briefwahl zu beantragen. Die Unterlagen können gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht von der bevollmächtigten Person beim Wahlamt abgeholt werden.

Wie wird das Ergebnis ermittelt?

Das Ergebnis der Bundestagswahl 2021 wird noch am Sonntagabend ermittelt. Dabei wird das vorläufige Wahlergebnis unmittelbar im Anschluss an die Wahlhandlung von den Wahlorganen festgestellt und auf dem schnellsten Weg an das Wahlorgan der nächsten administrativen Ebene weitergeleitet. Der Bundeswahlleiter ermittelt schließlich nach den Schnellmeldungen der Landeswahlleitungen das vorläufige Wahlergebnis im Wahlgebiet nach den gesetzlichen Vorgaben. Sind alle Wahllokale geschlossen, machen die Kreiswahlleitungen das endgültige Ergebnis für den Wahlkreis, die Landeswahlleitungen für das jeweilige Land und der Bundeswahlleiter für das gesamte Wahlgebiet öffentlich bekannt.

 

 


23. September 2021